Auf Vorschlag der CDU Fraktion wurde im Rat am 10.11.2016 zum Thema Lebensdauer und Sanierungsbedarf der Kleinschwimmhalle, dem weiteren Vorgehen zu Planung eines neuen Hallenbades und der Durchführung eines möglichen Bürgerentscheids folgender einstimmiger Beschluss gefasst:
1. In die Kleinschwimmhalle ist nur noch das Notwendigste zum Erhalt der Funktionsfähigkeit bis zur mittelfristigen (max. 5-8 Jahre) Eröffnung eines Hallenbades mit der Ausrichtung Schule, Sport und Öffentlichkeit zu investieren. Alternative sportliche Nutzungsmöglichkeiten der bisherigen Kleinschwimmhalle sind dann zu einem späteren Zeitpunkt zu beraten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen konkreten Kostenüberblick durch einen Experten für den Neubau eines Hallenbades mit der Ausrichtung Schule, Sport und Öffentlichkeit unter Beachtung baulicher, verkehrlicher, energetischer sowie personeller Auswirkungen mit 5 und 6 Bahnen à 25 m in Auftrag zu geben:
a. Am Standort im Bereich des Schulzentrums wie in der Machbarkeitsstudie des Büros Constrata als Alternative C dargestellt; dies insbesondere auch unter Berücksichtigung der baulich notwendigen und optimalen Entwicklung der Gesamtschule und unter Beachtung des zu erwartenden Raumkonzeptes.
b. Am Standort im Bereich des jetzigen Freibades.
c. Für beide Standorte sind die Folgekosten nach dem jetzigen Betrieb zu ermitteln, um eine Vergleichbarkeit mit den aktuellen laufenden Kosten herzustellen.
d. Alternativ sollte noch eine Kostenermittlung erfolgen, die sich mit einem zusätzlichen Warmwasserbecken (max. 120 qm) für Aquafitness, Kleinkindschwimmen u.a. Aktivitäten beschäftigt.
3. Weiterhin beantragen wir eine Stärken-Schwächen-Analyse beider Standorte unter Beteiligung der Schulen, der DLRG, des Stadtsportverbandes, der für Verl tätigen Organisationen (z.B. DRK, Caritas usw.) und der in Verl tätigen Schwimmschulen vorzunehmen. Dabei sollen verschiedene Öffnungszeiten-Szenarien untersucht werden.
4. Diese Analyse ist allen betroffenen Fachausschüssen zur Beratung und Diskussion vorzulegen. Die Verwaltung wird gebeten, danach eine Bürgerversammlung durchzuführen, in der die Ergebnisse aus dem Punkt 2 und 3 vorgestellt und diskutiert werden.
5. Die weitere Beschussfassung, insbesondere zu einer Bürgerbefragung, erfolgt im Rat nach Beschlussempfehlung durch die Ausschüsse.