Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Bundestag und Bundesrat haben im März 2017 eine Ergänzung im Baugesetzbuch beschlossen. In der neuen Passage des Paragraphen 13b „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ wurden Erleichterungen für Flächen von bis zu einem Hektar am Siedlungsrand beschlossen. Damit beinhaltet die Planungsrechtsnovelle eine Verbesserung, die besonders für ländlich geprägte Kommunen wie Verl von großer Bedeutung ist.
Bisher waren Kommunen durch den Landesentwicklungsplan und den Regionalplan an strikte Festlegungen für die Entwicklung von Flächen gebunden. Durch die Gesetzesänderung besteht jetzt die Möglichkeit, Flächen von unter einem Hektar in einem vereinfachten und befristeten Verfahren zu bebauen. Da die Zeit bis 2019 begrenzt ist, bittet die CDU Fraktion die Verwaltung diesen neuen Aspekt bei der Erarbeitung des Wohnraumkonzeptes mit zu berücksichtigen und mögliche Flächen zu identifizieren.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktionsvorsitzende Gabriele Nitsch
Stellv. Fraktionsvorsitzender Matthias Humpert