Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Verl: Gemeinnützige Tätigkeiten für Asylbewerber prüfen
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Verl hat einen Prüfantrag gestellt, um zu klären, ob Asylbewerberinnen und Asylbewerber künftig freiwillig und rechtssicher bei gemeinnützigen Arbeiten in der Stadt eingesetzt werden können.
Auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes ist dies gegen eine Aufwandsentschädigung möglich – etwa bei der Pflege öffentlicher Flächen oder im Umfeld von Unterkünften. Ziel ist es, Teilhabe und Integration zu fördern, dem Alltag mehr Struktur zu geben und Sprachbarrieren abzubauen, ohne reguläre Arbeitsplätze zu verdrängen.
Die Verwaltung soll prüfen, wer dafür infrage kommt, welche Tätigkeiten geeignet sind und ob eine Pilotphase sinnvoll umsetzbar ist. Ziel ist ein Angebot, das der Allgemeinheit dient und das Miteinander in Verl stärkt.
Antrag im Wortlaut:
Prüfantrag der CDU-Fraktion zum möglichen Einsatz von Asylbewerbern/- bewerberinnen zur Unterstützung gemeinnütziger Arbeiten in der Stadt Verl
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Rieksneuwöhner, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Rats,
es gibt immer wieder Diskussionen darüber, ob und inwieweit Asylbewerber gemeinnützige Tätigkeiten in der Stadt verrichten können, in der sie aufgenommen wurden. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür bestehen bereits.
Mit Interesse verfolgen wir seit geraumer Zeit das Projekt „Pro Arbeit“ der Stadt Harsewinkel, das für Geflüchtete besteht, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Geflüchtete durch sinnvolle, gemeinnützige Tätigkeiten in das gesellschaftliche und berufliche Leben einzubinden sowie Teilhabe zu gewährleisten und Sprachbarrieren abzubauen.
Der Gesetzgeber hat in § 5 AsylbLG Abs. 1–4 die Möglichkeit geschaffen, Asylbewerber zur gemeinnützigen Arbeit gegen eine Aufwandsentschädigung zu verpflichten.
Dabei handelt es sich um ein öffentlich-rechtliches Beschäftigungsverhältnis, das durch das AsylbLG gedeckt ist. Es entsteht kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Bestehende Arbeitsverhältnisse bei der Stadt Verl sollen durch diese Maßnahme nicht gefährdet oder ersetzt werden. Die Aufwandsentschädigung wird zusätzlich zu den Leistungen nach dem AsylbLG gezahlt und gilt nicht als Einkommen, sodass der Arbeitsanreiz erhalten bleibt.
Mögliche Einsatzbereiche könnten beispielsweise in der Unterstützung bei der Pflege und Verschönerung öffentlicher Flächen sowie der Flächen, die unmittelbar an den Flüchtlingsunterkünften liegen.
Die Tätigkeiten sollten der Allgemeinheit dienen. Ziel ist es, durch diese Beschäftigung den Schutzsuchenden mehr Struktur zu geben, gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und das Miteinander durch persönliche Kontakte zu stärken.
Aus Sicht der CDU-Fraktion ist es ein wichtiges Signal, Asylbewerber – sofern sie dazu in der Lage sind – für gemeinnützige Arbeit in der Gemeinde zu gewinnen. Wir bitten daher die Verwaltung über die schon gemachten Erfahrungen in diesem Bereich zu berichten und zu prüfen, welcher Personenkreis in Verl aktuell für ein solches Projekt in Frage kommen würde sowie welche Tätigkeiten sich für eine Umsetzung eignen würden. Im ersten Schritt sollte neben den schon ausgeführten Maßnahmen in einer Pilotphase abgefragt werden, wer aus dem genannten Personenkreis diese gemeinnützigen Tätigkeiten ausüben könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Nitsch
(Vorsitzende der CDU-Fraktion)
Daniel Maasjosthusmann
(stellv. Vorsitzender der CDU-Fraktion)